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Datenschutz und Sozialdatenschutz in sozialen Einrichtungen und Non-Profit-Organisationen

Daten- und Sozialdatenschutz in sozialen Einrichtungen ist noch sensitiver, als ein  Datenschutz nach der Europäischen Datenschutzgrundverordnung oder des  Bundesdatenschutzgesetz (BDSG): dem Gesetzgeber ist die Umsetzung des Sozialdatenschutzes so wichtig, dass er dazu für soziale Leistungsträger und Leistungserbringer das gesamte zweite Kapitel des zehnten Teils des Sozialgesetzbuch (SGB X) gewidmet hat.

Sozialdatenschutz ist einerseits gesetzliche Vorgabe. Andererseits ist Sozialdatenschutz eine Verpflichtung gegenüber Ihrer Klientel. Dienstleistungen sozialer Einrichtungen im Kontext mit Leistungsträgern des SGB erfordern einen präzisen Umgang mit personenbezogenen Daten und Sozialdaten, insbesondere in dem Zusammenspiel von Leistungsempfänger, Leistungserbringer und Leistungsträger. Ein in die Praxis umgesetzter, lebender Daten- und Sozialdatenschutz wird so zu einem Qualitätsmerkmal der Arbeit Ihrer Einrichtung, in dem die Würdigung des Einzelnen in Form der Umsetzung der Rechte der Betroffenen eine besonder Rolle spielen.

Im Rahmen meiner beratenden Tätigkeit und als Externer Datenschutzbeauftragter biete ich meine Dienstleistungen in dem besonderen Umfeld sozialer und bildender Einrichtungen und für Non-Profit-Organisationen an:

  • Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe
  • Einrichtungen der beruflichen Bildung
  • Einrichtungen der Rehabilitation
  • Einrichtungen der Pflege- und Altenhilfe
  • Einrichtungen in konfessioneller Trägerschaft
  • Privatschulen und Bildungseinrichtungen
  • Non Profit Organisationen
  • u.a.

Dabei wird ein besonderes Augenmerk auf die Umsetzung eines praxisnahen Daten- und Sozialdatenschutzes wertgelegt: Mitarbeiter aller Leitungsebenen, Personalvertretungen, Mitarbeiter der Verwaltung und der Umsetzung sozialer Leistungen sind am Sozialdatenschutz zu beteiligen. Moderne Systeme der Kommunikation, Dokumentation der Leistungen und der Umgang mit äußerst sensiblen Daten erfordern einen sehr präzisen Umgang mit allen anfallenden Daten Ihrer Klientel.

Um dies zu realisieren, biete ich zielgruppenorientierte Beratung und Seminare für unterschiedliche Mitarbeitergruppen und Leistungen als externer Datenschutzbeauftragter an.

Dazu können folgende Aufgaben mit dem Vorteil kalkulierbarer Kosten übertragen werden:

  • Umsetzung der Vorgaben der Sozialdatenschutzgesetze
  • Umsetzung der Vorgaben der DSGVO, des BDSG und kirchlicher Datenschutzgesetze 
  • Erstellung eines betrieblichen Daten- und Sozialdatenschutzkonzeptes
  • innerbetriebliche Daten- und Sozialdatenschutzorganisation
  • hausinterne Seminare zum Daten- und Sozialdatenschutz
  • Datenschutz als ihr Qualitätsmerkmal
  • Fachkundenachweise für interne Datenschutzbeauftragte
  • u.a.

Für Fragen stehe ich gerne zu Verfügung. Nutzen Sie das Kontakt-Formular, oder rufen Sie mich an.

Riekewolt - T&sO | tso(a)riekewolt.de